Hausordnung
Die Regelungen der Hausordnung dienen der
Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung,
der Erhaltung des Hausfriedens und dem Schutz
des Gebäudes. Ein gedeihliches Zusammenleben in
der Hausgemeinschaft erfordert von allen
Mietern und Hausbewohnern weitestgehend
gegenseitige Rücksichtnahme und eine pflegliche
Behandlung der Mietsache.
1. Rücksichtname
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Kinder /// Kinder
sind ausreichend zu beaufsichtigen und
anzuhalten, das Spielen und Lärmen im
Treppenhaus und Aufzug zu unterlassen.
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Ruhestörung
/// Jeder Mieter stellt
sicher, dass vermeidbarer Lärm in der
Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück
unterbleibt. Als grundsätzliche
Ruhezeiten gelten folgende Zeiten:
Mittagsruhe 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr,
Sonntage und Feiertage gelten ganztätig
als Ruhezeiten. Auch außerhalb dieser
Ruhezeiten ist darauf zu achten, dass
störende Geräusche wie beispielsweise
durch starkes Türenzuschlagen und
Treppenlaufen, durch lautes Musizieren
oder durch belästigenden Rundfunk- und
Fernsehempfang vermieden werden.
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Wasserverbrauch
/// Wasser darf nur zum
privaten Gebrauch und nicht zu
gewerblichen Zwecken entnommen werden.
2. Erhaltung des Hauseigentums
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Abfälle /// Abfälle
und Unrat sind regelmäßig und
ordnungsgemäß in die dafür bestimmten
Müllgefäße zu entsorgen oder an den vom
Vermieter bestimmten Stellen zu lagern.
Soweit der Müll zu trennen ist, hat der
Mieter dies zu befolgen. Sondermüll und
Sperrmüll dürfen nicht zusammen mit dem
im Haushalt anfallenden Müll entsorgt
werden.
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Antennen /// Das
Anbringen von Antennen jedweder Art an
dem Balkongeländer, an der Hausfassade
oder auf dem Dach ist ohne vorherige
Zustimmung des Vermieters nicht
gestattet.
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Blumenkästen /// Blumenkästen
müssen fachgerecht angebracht werden.
Beim Bepflanzen und Gießen der
Blumenkästen ist darauf zu achten, dass
niemand durch herabtropfendes Wasser
belästigt wird und Brüstungen, Wände
und unter der Wohnung liegende Anlagen
nicht verunreinigt oder beschädigt
werden.
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Dach /// Das
Betreten des Daches ist weder dem
Mieter noch einem von ihm Beauftragten
gestattet.
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Fahrräder /// Das
Abstellen von Fahrrädern ist nur auf
den dafür vorgesehenen Flächen
gestattet.
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Fahrzeuge /// Liegt
kein Mietvertrag über einen Stellplatz
vor ist das Abstellen von motorisierten
Fahrzeugen jedweder Art vor dem Haus,
auf den Gehwegen und anderswo auf dem
Grundstück nicht gestattet.
Kraftfahrzeuge, Krafträder, Motoroller
und Mopeds dürfen auf dem Grundstück
nicht gewaschen werden; ebenso sind
Reparaturen und Ölwechsel untersagt.
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Fenster /// Bei
Sturm, starkem Regen oder Schneefall
sowie Frostgefahr sind die Fenster zu
schließen. Bei Abwesenheit sind die
Fenster grundsätzlich zu schließen.
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Gemeinschaftseinrichtungen /// Bei
der Benutzung von
Gemeinschaftseinrichtungen wie
beispielsweise Waschküche oder
Trockenraum, sind die hierfür geltenden
besonderen Benutzungsanordnungen zu
beachten. Alle Geräte und Gegenstände
der Gemeinschaftseinrichtungen dürfen
dort nicht entfernt werden und sind
pfleglich zu behandeln.
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Heizen /// Mit
Wärmeenergie ist sorgsam umzugehen. Bei
Außentemperaturen unter Null Grad
Celsius und bei Sturm, starken Regen
oder Schneefall sind die Fenster bis
auf das notwendige Lüften geschlossen
zu halten. Für Frost und
Feuchtigkeitsschäden durch
unzureichende Beheizung haftet der
Mieter.
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Lüften /// Die
Mieträume sind ausreichend zu lüften.
Das gilt auch in der kalten Jahreszeit
und auch für Räume, die nicht ständig
benutzt werden. Größere
Wasserdampfmengen, die beispielsweise
beim Duschen oder Kochen entstehen,
sind durch gezieltes Lüften der
betreffenden Räume sofort nach außen
abzuführen. Andersfalls haftet der
Mieter für Feuchtigkeitsschäden. Es ist
grundsätzlich unzulässig, die Wohnung
zum Treppenhaus hin zu entlüften.
Achten Sie hierzu auf das Ihnen
ausgehändigte Lüftungskonzept.
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Teppiche /// Teppiche,
Fußmatten, Läufer und Kleidung dürfen
nur an der von dem Vermieter dazu
bestimmten Stelle geklopft und
gereinigt werden. Dabei sind die
Ruhezeiten einzuhalten.
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Tierfütterung /// Um
die Verschmutzung des Hauses und die
Belästigung der Hausbewohner zu
vermeiden, ist es nicht gestattet,
Tauben usw. vom Grundstück aus zu
füttern.
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Toiletten /// Es
ist nicht gestattet Toiletten
zweckwidrig zu benutzen. Es ist
untersagt, Haus- und Küchenabfälle,
Papierwindeln und Ähnliches über die
Toilette zu entsorgen.
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Wasch- und
Trockengeräte /// Der
Betrieb von Wasch- und Trockengeräten
in den Mieträumen ist nur gestattet,
wenn es sich um funktionssichere Geräte
handelt, die fach- und sachgerecht
angeschlossen werden.
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Waschen /// Wäsche
ist auf dem dafür bestimmten
Trockenplatz zu trocknen. Das sichtbare
Aushängen von Bettwäsche und sonstiger
Wäsche aus Fenstern und auf Balkonen
nach der Straßenseite ist nicht
zulässig.
3. Sicherheit und Ordnung
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Behördliche
Vorschriften /// Alle
behördlichen Vorschriften, insbesondere
auch solche über die Lagerung von
Brennstoffen sowie über die Aufstellung
und den Anschluss von Feuerstätten (z.
B. Öfen und Herde) sind auch dann zu
beachten, wenn sie nicht ausdrücklich
erwähnt werden.
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Brennmaterial/Vermeidung von
Brandgefahr /// Brennmaterial
und Brennstoffe wie insbesondere
Benzin, dürfen weder in den Mieträumen,
noch im Treppenhaus oder im Keller
gelagert werden. Keller und Bodenräume
dürfen nicht zur Aufbewahrung leicht
entzündlicher Gegenstände wie Papier
und Zeitungen, Matratzen, alte Kleider
und Möbel sowie sonstigen Gerümpels
benutzt werden. Die Räume im Keller
dürfen nicht mit offenem Licht betreten
werden.
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Elektroleitungen /// Eingriffe
in die elektrische Hausinstallation von
dazu nicht Befugten ist nicht
gestattet. Das betrifft insbesondere
die Verlegung privater Leitungen.
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Grillen /// Das
Grillen mit Holzkohle ist auf den
Balkonen nur gestattet, soweit auf dem
Grundstück keine geeignete
Gemeinschaftsfläche zum Grillen zur
Verfügung steht.
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Haustiere /// Haustiere
dürfen sich nur unter Aufsicht im
Treppenhaus, in den
Gemeinschaftseinrichtungen und auf
Außenflächen des Grundstücks aufhalten.
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Haustüren /// Aus
Sicherheitsgründen (Einbruch,
Diebstahl) ist die Hauseingangstür in
der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
verschlossen zu halten. Das gilt auch
für weitere Eingangstüren des Hauses
(z. B. Tür zum Hof bzw. zum Garten)
sowie für alle Kellertüren.
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Heiße
Asche /// Es ist
nicht gestattet, heiße Asche in die
Mülltonnen zu entsorgen. Vielmehr ist
die heiße Asche vorher mit Wasser
abzulöschen.
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Sachgemäße Entsorgung
/// Scharf- oder
übelriechende, leicht entzündliche oder
sonst schädliche Sachen müssen
sachgemäß entsorgt werden. Aus Fenstern
und von Balkonen dürfen keine
Gegenstände oder Flüssigkeiten
ausgegossen oder hinuntergeworfen
werden.
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Schlüssel /// Beim
Verlust eines Schlüssels ist der
Vermieter umgehend zu benachrichtigen.
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Sperrmüll /// Gegenstände
aller Art, die beim nächsten
Sperrmülltermin entsorgt werden sollen,
dürfen weder in den Gängen des Kellers
noch auf dem Gemeinschaftsflächen
zwischengelagert werden.
Ansprechpartnerin für Fragen zur Vermietung
ist
Frau Eileen Zabel, Email: info@langegmbh.com
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